Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 26.11.2001 - 5 U 4016/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abschluss eines Kaufvertrages über ein Ferienappartment; Anpreisen eines steuerfreien Kaufes in einem Verkaufsprospekt als Vorteil beim Erwerb eines Appartements; Zulässigkeit der Entrichtung von Mehrwertsteuern erfüllungshalber durch Abtretung eines ...
- Judicialis
BGB § 123
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 123
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 12.10.2000 - 4 O 1599/00
- OLG Nürnberg, 26.11.2001 - 5 U 4016/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1705
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
Anforderungen an Arglist
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.11.2001 - 5 U 4016/00
Ein Verkäufer, der eine nach den vorstehenden Maßstäben gebotene Aufklärung unterlässt, verhält sich arglistig, sofern er die Unsicherheit seiner Zusage mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, daß sein Vertragspartner die Rechtslage nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH MJW 95, 1549, 1550; NJW-RR 96, 1332; 97, 270). - BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96
Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.11.2001 - 5 U 4016/00
Freilich verlangt die Rückgängigmachung nach c.i.c. - Grundsätzen oder aufgrund deliktsrechtlicher Normen auf der Tatbestandsseite den Eintritt eines Schadens (vgl. BGH MDR 98, 25). - BGH, 14.06.1996 - V ZR 105/95
Möglicher Inhalt des Schadensersatzanspruchs wegen arglistigen Verschweigens …
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.11.2001 - 5 U 4016/00
Ein Verkäufer, der eine nach den vorstehenden Maßstäben gebotene Aufklärung unterlässt, verhält sich arglistig, sofern er die Unsicherheit seiner Zusage mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, daß sein Vertragspartner die Rechtslage nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH MJW 95, 1549, 1550; NJW-RR 96, 1332; 97, 270). - BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86
Zusicherung von Steuervorteilen
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.11.2001 - 5 U 4016/00
Der andere Teil, also der Käufer ist über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragsweg vereiteln können und für seinen Entschluß von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (vgl. BGH MDR 88, 303). - BGH, 11.03.1992 - VIII ZR 291/90
Treuwidrigkeit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.11.2001 - 5 U 4016/00
Zwar ist zutreffend, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das Anfechtungsrecht nach § 123 BGB nach Treu und Glauben nicht mehr in Betracht kommt, wenn im Zeitpunkt der Anfechtungserklärung die dem Getäuschten erbrachte Leistung im Ergebnis nicht mehr zu dessen Nachteil von der versprochenen abweicht, der Getäuschte also das erhalten hat, was er unter Einbeziehung seiner irrigen Vorstellung erwarten durfte (vgl. BGH MDR 77, 388), wobei es auf die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Ausübung des Anfechtungsrechts ankommt (vgl. BGH WM 83, 1055).
- LG Köln, 24.02.2010 - 4 O 12/08
Ansprüche auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Wohnungserbbaurecht …
Kaufentscheidende Umstände hat er mitzuteilen (OLG Nürnberg NJW-RR 2002, 1705, 1706).Auch ein Steuerberater hätte bei einer Prüfung keinen Verdacht geschöpft hinsichtlich der Berechtigung der steuerrelevanten Aussagen (insofern anders OLG Nürnberg NJW-RR 2002, 1705).